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Mietzinsreduzierung: Wie bekommt der Mieter zuviel bezahlte Miete zurück?Zunächst empfiehlt es
sich natürlich, sich mit dem Vermieter persönlich in Verbindung
zu setzen, um die Angelegenheit gütlich zu regeln. Wenn ein Mieter
dem Vermieter eine Berechnung unter Zugrundelegung des gültigen Mietspiegels
vorlegt oder dieses gar mit einer anwaltlichen Beratung untermauert, so
wird sich der Vermieter einer Anpassung der Miete an das geltende Niveau
beziehungsweise einer Rückzahlung des zuviel bezahlten Mietzinses
in vielen Fällen nicht verschließen.
Sollte der Vermieter indes
nicht bereit sein nachzugeben, hilft nur der Gang vor das Gericht. Im Hinblick
auf eine Zurückschraubung des Mietzinses auf den höchstzulässigen
Satz sind dabei keine Verjährungsfristen zu beachten.
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