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Mietzinsreduzierung: Wie bekommen Sie zuviel bezahlte Miete zurück?

Zunächst empfiehlt es sich natürlich, sich mit dem Vermieter persönlich in Verbindung zu setzen, um die Angelegenheit gütlich zu regeln. Wenn Sie ihm eine Berechnung unter Zugrundelegung des gültigen Mietspiegels vorlegen, wird er sich einer Anpassung der Miete an das geltende Niveau  beziehungsweise einer Rückzahlung des zuviel bezahlten Mietzinses in vielen Fällen nicht verschließen.

Sollte ihr Vermieter indes nicht bereit sein nachzugeben, hilft nur der Gang vor das Gericht. Im Hinblick auf eine Zurückschraubung des Mietzinses auf den höchstzulässigen Satz sind dabei keine Verjährungsfristen zu beachten.
Doch auch bezüglich der Rückforderung in der Vergangenheit zuviel gezahlter Beträge droht letztlich keine Gefahr wegen Zeitablaufes: Die Verjährungsfrist beträgt hier nämlich 30 Jahre. Die Verjährung beginnt, sobald der überhöhte Mietzins entrichtet wurde. Somit verjährt jeder Anspruch wegen zuviel bezahlten Monatsmietzinses zu einem anderen Zeitpunkt, nämlich jeweils einen Monat später als der vorherige Anspruch.