Der Versorgungsausgleich ist ein bei der Scheidung stattfindender Ausgleich der während der Ehezeit von den Eheleuten erworbenen Anwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit. Er wird auch bei Lebenspartnerschaften durchgeführt, die seit dem 1. Januar 2005 begründet wurden.
Es geht im Endeffekt hauptsächlich um das faire Teilen der Rentenansprüche.
Über den Versorgungsausgleich entscheidet das Familiengericht. Die Entscheidung über den Versorgungsausgleich führt das Familiengericht im Scheidungsurteil auf.
Nach Ablauf der Beschwerdefrist wird diese Entscheidung wirksam und ist damit verbindlich.
Verändert sich später ein betroffenes Anrecht wesentlich, kann ein Antrag auf Änderung des Versorgungsausgleichs gestellt werden. Beantragen können dies die geschiedenen Ehegatten oder Lebenspartner, deren Hinterbliebene aber auch die betroffenen Versorgungsträger.
Hinweis: Die Urteilssortierung entspricht der Einstellreihenfolge bei AnwaltOnline. Sie können die Urteile durch einen Klick auf die Spalte «Urteil» alphabetisch sortieren.
Es geht im Endeffekt hauptsächlich um das faire Teilen der Rentenansprüche.
Über den Versorgungsausgleich entscheidet das Familiengericht. Die Entscheidung über den Versorgungsausgleich führt das Familiengericht im Scheidungsurteil auf.
Nach Ablauf der Beschwerdefrist wird diese Entscheidung wirksam und ist damit verbindlich.
Verändert sich später ein betroffenes Anrecht wesentlich, kann ein Antrag auf Änderung des Versorgungsausgleichs gestellt werden. Beantragen können dies die geschiedenen Ehegatten oder Lebenspartner, deren Hinterbliebene aber auch die betroffenen Versorgungsträger.
Hinweis: Die Urteilssortierung entspricht der Einstellreihenfolge bei AnwaltOnline. Sie können die Urteile durch einen Klick auf die Spalte «Urteil» alphabetisch sortieren.
| Urteil |
|---|
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


