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Versorgungsausgleich

Familienrecht

Der Versorgungsausgleich ist ein bei der Scheidung stattfindender Ausgleich der während der Ehezeit von den Eheleuten erworbenen Anwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit. Er wird auch bei Lebenspartnerschaften durchgeführt, die seit dem 1. Januar 2005 begründet wurden.

Es geht im Endeffekt hauptsächlich um das faire Teilen der Rentenansprüche.

Über den Versorgungsausgleich entscheidet das Familiengericht. Die Entscheidung über den Versorgungsausgleich führt das Familiengericht im Scheidungsurteil auf.

Nach Ablauf der Beschwerdefrist wird diese Entscheidung wirksam und ist damit verbindlich.

Verändert sich später ein betroffenes Anrecht wesentlich, kann ein Antrag auf Änderung des Versorgungsausgleichs gestellt werden. Beantragen können dies die geschiedenen Ehegatten oder Lebenspartner, deren Hinterbliebene aber auch die betroffenen Versorgungsträger.

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Urteil
Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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