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Gehalt vom Ein-Euro-Job ist pfändbar!Im Falle eines bevorrechtigten
Unterhaltanspruchs ist das Einkommen ohne Beschränkungen pfändbar
- nur die Regelleistung und Kosten für Unterkunft sind zu belassen.
Daher kann auch die Entschädigung für Mehraufwendungen bei einem
Ein-Euro-Job gepfändet werden. Bei diesem Euro handelt es sich weder
um unpfändbare Bezüge noch um Entschädigungen, die per se
zu einer Erhöhung des pfändungsfreien Betrages führen.
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