| Abänderungsklage und Beweislast |
| Eine Änderung eines
Urteils über regelmäßige Unterhaltszahlungen kann von jedem
Beteiligten im Wege der Abänderungsklage verlangt werden. Die wesentliche
Veränderung der maßgeblichen Umstände für die Unterhaltsbemessung
muß vom Kläger dargelegt und bewiesen werden, den Kläger
trifft somit die volle Darlegungs- und Beweislast. Es ist nicht ausreichend
nur die Änderung relevanter Positionen zu beweisen, auch die Auswirkungen
auf den Unterhaltsanspruch sind darzulegen.
Brandenburgisches OLG, 26.2.2004 – Az: 9 UF 138/03 |