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Abänderungsklage und Beweislast
Eine Änderung eines Urteils über regelmäßige Unterhaltszahlungen kann von jedem Beteiligten im Wege der Abänderungsklage verlangt werden. Die wesentliche Veränderung der maßgeblichen Umstände für die Unterhaltsbemessung muß vom Kläger dargelegt und bewiesen werden, den Kläger trifft somit die volle Darlegungs- und Beweislast. Es ist nicht ausreichend nur die Änderung relevanter Positionen zu beweisen, auch die Auswirkungen auf den Unterhaltsanspruch sind darzulegen.

Brandenburgisches OLG, 26.2.2004 – Az: 9 UF 138/03