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Zuviel Arbeit – zusätzliche Einkünfte nicht eheprägend?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Einkünfte aus einer Nebentätigkeit eines Unterhaltspflichtigen mit einer (regulären) Wochenarbeitszeit von 50 Stunden sind dann als überobligatorisch und

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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