Die Einkünfte aus einer Nebentätigkeit eines Unterhaltspflichtigen mit einer (regulären) Wochenarbeitszeit von 50 Stunden sind dann als überobligatorisch und
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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