|ANWALTONLINE| >> |URTEILE| >> |UNTERHALT|
Arbeitslose in den neuen Bundesländern zahlen mehr Unterhalt
Arbeitslosen in den neuen Bundesländern kann bereits bei Zahlungen ab 675 EURO monatlich ein Teilbetrag für Unterhaltszahlungen abgezogen werden.
Die begründet sich damit, daß nur der Freibetrag der Berliner Tabelle in Abzug zu bringen ist. Bislang wurde von den Arbeitsämtern der Freibetrag der Düsseldorfer Tabelle (730 EURO) abgezogen.

BSG Kassel - AZ: B 11 AL 95/01 R