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Zeugnisverweigerungsrecht für Lebensgefährten?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der EGMR hat entschieden, dass nichteheliche Lebensgefährten selbst nach langjähriger Beziehung kein Zeugnisverweigerungsrecht im Strafprozess gegen den Lebenspartner haben. Hierzu führte das Gericht aus, dass den Mitgliedsstaaten der Menschenrechtskonvention ein weiter Spielraum in der Frage, wer das Zeugnis verweigern darf, zusteht. Hierbei ist das Kriterium der Ehe eine klar bestimmbare Kategorie.

Hinweis: Das Zeugnisverweigerungsrecht haben in Deutschland u.a. Eheleute, Lebenspartner und Verlobte.


EGMR, 03.04.2012 - Az: 42857/05


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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