Ist durch einen Wechsel der Arbeit, der mit einer deutlichen Lohneinbuße einhergeht, der Regelbedarf für ein minderjähriges Kind aus erster Ehe nicht mehr zu decken und hat der Betroffene aus neuer Ehe ein Kleinkind, so verbietet sich ein solcher Wechsel. Die Begründung, auf Drängen der Ehefrau
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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