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Weniger Einkommen zu Lasten des Kindesunterhalts?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist durch einen Wechsel der Arbeit, der mit einer deutlichen Lohneinbuße einhergeht, der Regelbedarf für ein minderjähriges Kind aus erster Ehe nicht mehr zu decken und hat der Betroffene aus neuer Ehe ein Kleinkind, so verbietet sich ein solcher Wechsel. Die Begründung, auf Drängen der Ehefrau

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Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Peter Busch
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