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Kindergeldanspruch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Fiktion des Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der VO Nr. 987/2009 kann dazu führen, dass der Anspruch auf Kindergeld nach §§ 62 ff. EStG nicht dem in Deutschland, sondern vorrangig dem im EU-Ausland lebenden Elternteil zusteht.

Für eine (vorrangige) Anspruchsberechtigung eines nicht freizügigkeitsberechtigten Elternteils müssen die Voraussetzungen i.S. des § 62 Abs. 2 EStG erfüllt sein.


BFH, 07.07.2016 - Az: III R 11/13

ECLI:DE:BFH:2016:U.070716.IIIR11.13.0

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Simon, Mecklenburg Vorpommern