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Fiktive Unterhaltsansprüche werden beim Kindergeld nicht berücksichtigt!

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge eines Kindes sind fiktive Unterhaltsansprüche nicht zu berücksichtigen. Es sind nur die tatsächlich zugeflossenen

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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