| Sorgerecht der Mutter entzogen - nicht sofort alleiniges Sorgerecht für Vater! |
| Hat das Familiengericht
der nach § 1626 a Abs. 2 BGB allein sorgeberechtigten Mutter das Sorgerecht
(teilweise) nach § 1666 BGB entzogen und es nicht zugleich nach §
1680 Abs. 2 und 3 BGB auf den Vater übertragen, kann der Vater insoweit
das alleinige Sorgerecht weder durch Sorgeerklärung noch durch Heirat
mit der Mutter, sondern allein durch eine familiengerichtliche Entscheidung
nach § 1696 BGB erlangen.
BGH, 25.5.2005 - Az: XII ZB 28/05 |