| Sorgerecht: Eltern zuerst! |
| Nur dann, wenn kein Elternteil
zur Verfügung steht, welcher die elterliche Sorge ausüben kann,
kann die elterliche Sorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf das Jugendamt
übertragen werden.
OLG Köln, 15.6.2005 – Az: 27 UF 272/04 |