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Sorgerecht: Eltern zuerst!
Nur dann, wenn kein Elternteil zur Verfügung steht, welcher die elterliche Sorge ausüben kann, kann die elterliche Sorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf das Jugendamt übertragen werden.

OLG Köln, 15.6.2005 – Az: 27 UF 272/04