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Übertragung der alleinigen Sorge
Stellt ein Elternteil Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge, so ist diesem zu entsprechen, sofern

- der andere Elternteil dem zustimmt und das Kind, sofern es mindestens 14 Jahre alt ist, nicht widerspricht

oder

- wenn der Antrag voraussichtlich dem Kindeswohl am besten entspricht.

Saarländisches OLG – Az: 9 UF 28/03