| Übertragung der alleinigen Sorge |
| Stellt ein Elternteil Antrag
auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge, so ist diesem zu
entsprechen, sofern
- der andere Elternteil dem zustimmt und das Kind, sofern es mindestens 14 Jahre alt ist, nicht widerspricht oder - wenn der Antrag voraussichtlich dem Kindeswohl am besten entspricht. Saarländisches OLG – Az: 9 UF 28/03 |