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Übertragung der alleinigen Sorge

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Stellt ein Elternteil Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge, so ist diesem zu entsprechen, sofern

- der andere Elternteil dem zustimmt und das Kind, sofern es mindestens 14 Jahre alt ist, nicht widerspricht

oder

- wenn der Antrag voraussichtlich dem Kindeswohl am besten entspricht.


OLG Saarbrücken - Az: 9 UF 28/03


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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