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Verfahrenskostenhilfe und die Klärung internationaler Zuständigkeit bei einem Scheidungsverfahren

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist ein beabsichtigtes Scheidungsverfahren zunächst gemäß Art. 19 Abs. 1 EuEheVO auszusetzen, bis die internationale Zuständigkeit eines früher angerufenen Gerichts eines EU-Mitgliedstaates geklärt ist, führt dies nicht dazu, dass aus diesem Grund wegen Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung Verfahrenskostenhilfe zu verweigern ist.


OLG Stuttgart, 12.05.2016 - Az: 17 WF 239/15

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