Nach der Ehescheidung können Eltern, die Tochter und Schwiegersohn ein Darlehen gewährt haben, auf die sofortige Rückzahlung des Darlehens bestehen - auch dann, wenn dieses ursprünglich nur im Fall eigener Not zurückgefordert werden sollte.
Auch der Umstand, daß der Schwiegersohn erhebliche Zugeständnisse bei der Scheidungsfolgenvereinbarung
Auch der Umstand, daß der Schwiegersohn erhebliche Zugeständnisse bei der Scheidungsfolgenvereinbarung
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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