| Zugriff auf offene Feuerquellen für Kinder verhindern! |
| Es liegt eine grob fahrlässige
Verletzung der Aufsichtspflicht vor, wenn ein Feuerzeug deutlich sichtbar
auf dem Eßzimmertisch liegen gelassen wurde und das Kind nur zugreifen
muß und dann ein offenes Feuer entzünden kann. Die Eltern
müssen den Zugriff auf das Feuerzeug verhindern.
LG Bielefeld, 18.10.2006 - Az: 21 S 166/06 |