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Zugriff auf offene Feuerquellen für Kinder verhindern!
Es liegt eine grob fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht vor, wenn ein Feuerzeug deutlich sichtbar auf dem Eßzimmertisch liegen gelassen wurde und das Kind nur zugreifen muß und dann ein offenes Feuer entzünden kann. Die Eltern müssen den Zugriff auf das Feuerzeug verhindern.

LG Bielefeld, 18.10.2006 - Az: 21 S 166/06