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Umfang der elterlichen Aufsichtspflicht

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein nach Alter, Eigenart und Charakter und durchschnittlich begabter fast 14-jähriger Junge kann von den Eltern nachmittags stundenweise ohne Beaufsichtigung sich selbst überlassen werden, ohne das die elterliche Aufsichtspflicht verletzt wird, sofern Veranlagung, bisheriges Verhalten und Erziehungserfolge dies zulassen.


OLG Frankfurt, 30.06.2005 - Az: 1 U 185/04


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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