Es besteht keine Verpflichtung der Eltern, ihr 6 Jahre altes Kind rund um die Uhr zu beaufsichtigen.
Im vorliegenden Fall hatte das unbeaufsichtigte Kind ein Fahrzeug beim Fahrradfahren beschädigt, während sich die Mutter mit einem Bekannten ca. 15 m entfernt unterhielt. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht lag nach Ansicht des Gerichts nicht
Im vorliegenden Fall hatte das unbeaufsichtigte Kind ein Fahrzeug beim Fahrradfahren beschädigt, während sich die Mutter mit einem Bekannten ca. 15 m entfernt unterhielt. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht lag nach Ansicht des Gerichts nicht
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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