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5-jähriges Kind auf dem Radweg

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wenn ein aufsichtspflichtiger Vater ca. 7 m vor seinem 5-jährigen Kind auf dem Radweg herfährt und das Kind auf Anordnung des Vaters statt auf dem vorgeschriebenen Gehweg auf dem Radweg fährt und dies nicht ursächlich für einen Unfall des Kindes mit einem wartepflichtigen Kraftfahrer ist, der beim Linksabbiegen den Geh- und Radweg kreuzt, so liegt keine Verletzung der Aufsichtspflicht vor.


LG Mönchengladbach - Az: 5 S 75/03


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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