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AUFENTHALTSBESTIMMUNGSRECHT
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Wo lebt ein Kind?
Ein Kind lebt im Sinne des § 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB in der Obhut desjenigen Elternteils, bei dem das Schwergewicht der tatsächlichen Betreuung liegt.
BGH, 21.12.2005 - Az: XII ZR 126/03