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Wer trägt die Kosten des Umgangsrecht?
Die Kosten eines ihm zustehenden Umgangsrechts hat ein Elternteil grundsätzlich selbst zu tragen. Dies gilt auch bei größeren Entfernungen zwischen Elternteil und Kind. Nach der Rechtsprechung muss in diesem Fall die Gestaltung des Umgangsrechts der größeren Entfernung Rechnung tragen. Beispielsweise

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