Die Kosten eines ihm zustehenden Umgangsrechts hat ein Elternteil grundsätzlich selbst zu tragen. Dies gilt auch bei größeren Entfernungen zwischen Elternteil und Kind. Nach der Rechtsprechung muss in diesem Fall die Gestaltung des Umgangsrechts der größeren Entfernung Rechnung tragen. BeispielsweiseUm diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Familienrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.
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