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Wie verhält es sich mit der eigenen Haftung eines Kindes für Schäden?
Kinder unter 7 Jahren sind für Schäden, die sie anderen zufügen, nicht verantwortlich (§ 828 Abs. 1 BGB). Kinder über 7 und unter zehn Jahren sind für Schäden aus Verkehrsunfällen, an denen sie beteiligt sind, nicht verantwortlich. Ihnen kann deshalb insoweit auch kein Mitverschulden, das sonst zur Herabsetzung des Schadensersatzanspruchs führen kann, vorgeworfen werden (§ 828 Abs. 2 BGB).

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