Ich
möchte einen Verwandten heiraten.
Verwandte
in gerader Linie dürfen einander nicht heiraten (§
1307 BGB); dies sind Eltern und Kinder, Großeltern und Enkel
usw. Ebenso sind Ehen zwischen Geschwistern verboten und zwar auch dann,
wenn nur ein Elternteil gemeinsam ist. Zwischen sonstigen Verwandten wie
etwa Cousin und Cousine, Onkel und Nichte bestehen dagegen keine
Eheverbote, auch nicht zwischen Stiefgeschwistern, die keinen gemeinsamen
Elternteil haben. Adoptivgeschwister können einander nur mit Genehmigung
des Familiengerichts heiraten (§
1308 BGB).