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Ich möchte einen Verwandten heiraten.
Verwandte in gerader Linie dürfen einander nicht heiraten (§ 1307 BGB); dies sind Eltern und Kinder, Großeltern und Enkel usw. Ebenso sind Ehen zwischen Geschwistern verboten und zwar auch dann, wenn nur ein Elternteil gemeinsam ist. Zwischen sonstigen Verwandten wie etwa Cousin und Cousine, Onkel  und Nichte bestehen dagegen keine Eheverbote, auch nicht zwischen Stiefgeschwistern, die keinen gemeinsamen Elternteil haben. Adoptivgeschwister können einander nur mit Genehmigung des Familiengerichts heiraten (§ 1308 BGB).