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Berliner Tabelle ab Juli 2007Die
Berliner Tabelle ist eine Ergänzung der Düsseldorfer Tabelle
und gilt für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet.
Sie ist nur dann anzuwenden, wenn sowohl der Unterhaltsgläubiger
als auch der Unterhaltsschuldner in Berlin wohnen.
Die Regelbeträge betragen im Einzelnen: Kindesunterhalt
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Download: (PDF-Format)
Berliner Tabelle ab 1.7.2007
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