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Berliner Tabelle ab Juli 2007

Die Berliner Tabelle ist eine Ergänzung der Düsseldorfer Tabelle und gilt für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet. Sie ist nur dann anzuwenden, wenn sowohl der Unterhaltsgläubiger als auch der Unterhaltsschuldner in Berlin wohnen.

Die Regelbeträge betragen im Einzelnen:

Kindesunterhalt *
 

Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen
Altersstufen in Jahren
(§ 1612 a Abs. 3 BGB)
Vom Hundertsatz
West
Vom Hundertsatz
Ost
Alle Beträge in Euro
0-5
6-11
12-17
ab 18
(wenn im Elternhaushalt lebend)
 
 
a.      bis 1000
186
226
267
361
100
b.  1000 - 1150
194
236
278
361
ab 1150 entspr. der Düsseldorfer Tabelle ohne 4. Altersstufe und ohne Bedarfskontrollbetrag

Download: (PDF-Format) Berliner Tabelle ab 1.7.2007

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