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Düsseldorfer Tabelle 2007 (01.07.2007)

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Das Bundesministerium der Justiz hat ab 01.07.2007 die Regelbeträge für den Unterhalt minderjähriger Kinder leicht gesenkt. Deshalb wird die Düsseldorfer Tabelle mit Wirkung ab 01.07.2007 neu gefasst.

Diese von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts herausgegebene Tabelle dient bundesweit als Orientierung bei der Festlegung von Kindesunterhalt. Sie ist mit allen Oberlandesgerichten des Bundesgebiets abgestimmt.

Die Regelbeträge betragen im Einzelnen:

Kindesunterhalt

Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen
Altersstufen in Jahren
(§ 1612 a Abs. 3 BGB)
Vom Hundertsatz
Bedarfskontrollbetrag
Alle Beträge in Euro
0-5
6-11
12-17
ab 18
.
.
1. bis 1300
202
245
288
389
100
770/900
2. 1300 - 1500
217
263
309
389
107
950
3. 1500 - 1700
231
280
329
389
114
1000
4. 1700 - 1900
245
297
349
401
121
1050
5. 1900 - 2100
259
314
369
424
128
1100
6. 2100 - 2300
273
331
389
447
135
1150
7. 2300 - 2500
287
348
409
471
142
1200
8. 2500 - 2800
303
368
432
497
150
1250
9. 2800 - 3200
324
392
461
530
160
1350
10. 3200 - 3600
344
417
490
563
170
1450
11. 3600 - 4000
364
441
519
596
180
1550
12. 4000 - 4400
384
466
548
629
190
1650
13. 4400 - 4800
404
490
576
662
200
1750
über 4800
nach den Umständen des Falles
Download: (PDF-Format) Düsseldorfer Tabelle ab 1.7.2007

Quelle: OLG Düsseldorf

Stand: (letzte Änderung: 31.05.2026)

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Die Düsseldorfer Tabelle wurde mit Wirkung zum 01.07.2007 neu gefasst, nachdem das Bundesministerium der Justiz die Regelbeträge für den Unterhalt minderjähriger Kinder gesenkt hatte.
Die von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts herausgegebene Tabelle dient bundesweit als Orientierungshilfe bei der Festlegung des Kindesunterhalts und ist mit allen Oberlandesgerichten des Bundesgebiets abgestimmt.
Die Unterhaltsbeträge werden auf Basis des Nettoeinkommens des Barunterhaltspflichtigen sowie nach vier verschiedenen Altersstufen der Kinder berechnet.
Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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