Das Bundesministerium der Justiz hat ab 01.07.2007 die Regelbeträge für den Unterhalt minderjähriger Kinder leicht gesenkt. Deshalb wird die Düsseldorfer Tabelle mit Wirkung ab 01.07.2007 neu gefasst.
Diese von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts herausgegebene Tabelle dient bundesweit als Orientierung bei der Festlegung von Kindesunterhalt. Sie ist mit allen Oberlandesgerichten des Bundesgebiets abgestimmt.
Die Regelbeträge betragen im Einzelnen:
Download: (PDF-Format) Düsseldorfer Tabelle ab 1.7.2007
Diese von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts herausgegebene Tabelle dient bundesweit als Orientierung bei der Festlegung von Kindesunterhalt. Sie ist mit allen Oberlandesgerichten des Bundesgebiets abgestimmt.
Die Regelbeträge betragen im Einzelnen:
Kindesunterhalt
| Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen | (§ 1612 a Abs. 3 BGB) |
|||||
| Alle Beträge in Euro | ||||||
| 1. bis 1300 | ||||||
| 2. 1300 - 1500 | ||||||
| 3. 1500 - 1700 | ||||||
| 4. 1700 - 1900 | ||||||
| 5. 1900 - 2100 | ||||||
| 6. 2100 - 2300 | ||||||
| 7. 2300 - 2500 | ||||||
| 8. 2500 - 2800 | ||||||
| 9. 2800 - 3200 | ||||||
| 10. 3200 - 3600 | ||||||
| 11. 3600 - 4000 | ||||||
| 12. 4000 - 4400 | ||||||
| 13. 4400 - 4800 | ||||||
| über 4800 | ||||||
Quelle: OLG Düsseldorf
Stand: (letzte Änderung: 31.05.2026)
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
Die Düsseldorfer Tabelle wurde mit Wirkung zum 01.07.2007 neu gefasst, nachdem das Bundesministerium der Justiz die Regelbeträge für den Unterhalt minderjähriger Kinder gesenkt hatte.
Die von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts herausgegebene Tabelle dient bundesweit als Orientierungshilfe bei der Festlegung des Kindesunterhalts und ist mit allen Oberlandesgerichten des Bundesgebiets abgestimmt.
Die Unterhaltsbeträge werden auf Basis des Nettoeinkommens des Barunterhaltspflichtigen sowie nach vier verschiedenen Altersstufen der Kinder berechnet.
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