Der Inhaber einer Marke kann vorbeugend keinen Unterlassungsanspruch geltend machen, der darauf abzielt, eine Kontrolle vor Einstellung einer Auktion / eines Angebotes vorzunehmen.
OLG Düsseldorf, 24.02.2009 - Az: I-20 U 204/02
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Redaktionelle Bearbeitung: RA Dr. jur. Jens-Peter Voß
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