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Fehler bei der Betriebskostenabrechnung
Mieter und Vermieter kennen sie: die aufreibenden Auseinandersetzungen, die sich um eine Vielzahl der vom Vermieter erstellten Betriebskostenabrechnungen ranken. Folgende Liste soll helfen, derartige Auseinandersetzungen zu vermeiden:

1. Wer, z.B. als Hausverwaltung, anstelle des Vermieters abrechnet, sollte seine Bevollmächtigung nachweisen.

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