Rechtsfrage? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 403.173 Anfragen

Nasenspray als Grund für unwissentlichen Amphetaminkonsum?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 7 Minuten

Die Behauptung des unwissentlichen Amphetaminkonsums erscheint unglaubhaft, wenn sie darauf gestützt wird, dass dieser Konsum auf dem Gebrauch eines Nasensprays beruhe.

Hierzu führte das Gericht aus:

Das Vorbringen, nicht wissentlich Drogen zu sich genommen zu haben, ist zwar grundsätzlich relevant, weil zumindest in der Regel keine eignungsausschließende persönliche Fehlhaltung und auch keine beachtliche Wiederholungsgefahr besteht, wenn ungewollt ein Betäubungsmittel eingenommen worden ist. Allerdings geht nach allgemeiner Lebenserfahrung einem positiven Drogennachweis typischerweise ein entsprechender Willensakt voraus.

Die Antragstellerin macht dazu geltend: Sie habe am Abend des 17. Januar 2019, also am Vorabend des Vorfalls, eine Bekannte in deren Wohnung besucht. Sie, die Antragstellerin, habe in der betreffenden Woche Urlaub gehabt und an einem erkältungsbedingten Schnupfen gelitten. Als die Bekannte gerade in der Dusche gewesen sei, habe sie, die Antragstellerin, ein Nasenspray der Bekannten benutzt, das auf dem Schrank neben dem Fenster gestanden habe, ohne dabei zu ahnen, dass ihre Bekannte dieses Nasenspray zuvor zum Zwecke des eigenen Drogenkonsums „mit Amphetamin-Öl manipuliert“ habe.

Diese Schilderung kann der Antragstellerin nicht geglaubt werden. Die den Kern des Vortrags bildende Behauptung, das Nasenspray der Bekannten habe von dieser mit Amphetamin-Öl dergestalt präpariert werden können, dass dessen Anwendung zu einer unbewussten Drogenaufnahme im pharmakologisch wirksamen Bereich führen konnte, erscheint ohne realen Hintergrund. Bei einer Amphetaminbase (= „Amphetamin-Öl“) handelt es sich eine ölige Flüssigkeit. Das Öl ist flüchtig und leicht verdampfbar. Eine Inhalation zur Aufnahme ist daher möglich. Allerdings ist das Öl praktisch wasserunlöslich. Eine Anwendung als Nasenspray erscheint daher unwahrscheinlich. Es kommt hinzu, dass das in der Amphetaminbase enthaltene Amin einen penetranten Geruch besitzt.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Kabel1 - K1 Journal

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!
Natalie Reil, Landshut
Alle von mir gestellten Fragen wurden umfangreich und ausführlich beantwortet. Ich bin mit der anwaltlichen Beratung sehr zufrieden.
WAIBEL, A., Freiburg