Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 420.811 Anfragen

Verkehrsunfall durch ausbremsen provoziert ...

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Kommt es im Straßenverkehr zu einem Auffahrunfall, haften der Halter und die Haftpflichtversicherung des auffahrenden Fahrzeugs grundsätzlich gemäß § 7 Abs. 1 StVG i.V.m. § 115 Abs. 1 VVG, sofern das beschädigte Fahrzeug beim Betrieb des auffahrenden Fahrzeugs verletzt oder beschädigt wurde. Ein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld besteht dem Grunde nach, wenn infolge des Unfalls typische Verletzungsbilder wie etwa ein HWS-Schleudertrauma nachgewiesen werden können.

Im Fall eines Auffahrunfalls gilt grundsätzlich der Beweis des ersten Anscheins zugunsten des Vorausfahrenden - nämlich, dass der Auffahrende durch unzureichenden Abstand oder Unaufmerksamkeit schuldhaft gehandelt hat. Dieser Anscheinsbeweis entfällt jedoch, wenn besondere Umstände einen atypischen Geschehensablauf nahelegen.

Ein solcher atypischer Hergang liegt vor, wenn das Unfallgeschehen nicht aus einem gewöhnlichen Verkehrsvorgang resultiert, sondern aus einem durch persönliche Konflikte geprägten Kontext. Wird der Straßenverkehr etwa gezielt zur Eskalation eines persönlichen Streits genutzt und liegt der Verdacht nahe, dass der vorausfahrende Fahrer durch provozierendes Verhalten - etwa durch abruptes Verzögern ohne ersichtlichen Grund - einen Auffahrunfall bewusst herbeiführte, entfällt die Typizität und damit der Anscheinsbeweis.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LG Potsdam, 14.05.2020 - Az: 2 O 26/18

ECLI:DE:LGPOTSD:2020:0514.2O26.18.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus radioeins 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!
Dr. Peter Schaller, Dresden
Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...
Simon, Mecklenburg Vorpommern