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Unfall beim Ausfahren aus der Parktasche auf einem Supermarktparkplatz

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Auf Parkplatzgeländen erfahren die Anscheinsbeweise der StVO über das allgemeine Rücksichtnahmegebot des § 1 Abs. 2 StVO mittelbare Bedeutung.

Kommt es in der Fahrgasse eines Parkplatzes zwischen zwei aus versetzt gegenüberliegenden Parklücken rückwärts ausparkenden Pkw zur Kollision und ist der eine Fahrzeugführer, nachdem er seinen Pkw einige Sekunden gestoppt hatte, bereits im Begriff, den Parkplatz in Vorwärtsfahrt zu verlassen, bevor es zum Unfall kommt, streitet gegen ihn über § 1 Abs. 2 StVO kein Anscheinsbeweis aus § 9 Abs. 5 StVO. Gleichwohl haftet er zu 20 % für den Schaden mit, da er sich nicht wie ein Idealfahrer verhalten hat. Hierzu hätte es eines über den Maßstab der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hinausreichenden geistesgegenwärtigen und sachgemäßen Handelns im Augenblick der Gefahr in den Grenzen des Menschenmöglichen bedurft, woran es fehlt, wenn er den Unfallgegner seinerseits vor der Kollision nicht wahrgenommen hat.


AG Itzehoe, 30.06.2020 - Az: 92 C 44/20

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