Ordnungswidrigkeitenverfahren: Verweisung auf „einzelne Abbildungen“ eines Films
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der zufolge auf Filme nicht nach § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO verwiesen werden kann (Anschluss BGH, 02.11.2011 - Az: 2 StR 332/11), kann nicht dadurch umgangen werden, dass auf „einzelne Abbildungen … der Videoaufnahmen“ Bezug genommen wird.
Etwas anderes gilt für zur Akte genommene Videoprints, also körperliche Bilder.