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Erforderlicher Abstand zwischen Motorradfahrern

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Fahren zwei Motorradfahrer hintereinander, so muss der nachfolgende Motorradfahrer auch dann einen Abstand zum vorausfahrenden Motorrad einhalten, welcher bei einer plötzlichen Bremsung einen Anhaltevorgang hinter dem Vorausfahrenden zulässt, wenn die Motorradfahrer zugleich seitlich versetzt zueinander fahren und der Fahrstreifen beiden Motorradfahrern nebeneinander Platz bietet.


LG Stuttgart, 29.01.2025 - Az: 27 O 112/24

ECLI:DE:LGSTUTT:2025:0129.27O112.24.00

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Birgül D., Mannheim