Eignung zum Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge nach Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Nach Beendigung des Alkoholmissbrauchs besteht die Fahreignung gemäß Anlage 4 Nr. 8.2 FeV für alle Fahrerlaubnisklassen erst dann wieder, wenn die Änderung des Trinkverhaltens gefestigt ist, was durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten nachzuweisen ist.
Nach § 13 S. 1 Nr. 2 lit. c FeV ist zwingend die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anzuordnen, wenn ein Fahrzeug im Straßenverkehr mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,6‰ oder mehr geführt wurde, wobei auch eine Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad unter die Vorschrift fällt.
Eine Blutalkoholkonzentration von 1,6‰ oder mehr deutet auf chronischen Alkoholkonsum und damit auf ein Alkoholproblem hin, das die Gefahr weiterer Alkoholauffälligkeit im Straßenverkehr in sich birgt (vgl. VGH Bayern, 25.06.2019 - Az: 11 ZB 19.187), bzw. begründet den Verdacht eines die Fahreignung ausschließenden Alkoholmissbrauchs.
VGH Bayern, 05.01.2022 - Az: 11 CS 21.2743
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus nordbayern.de
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.
Verifizierter Mandant
Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!