Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 420.642 Anfragen

Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Amphetaminkonsums: Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Begründung des Sofortvollzugs darf nicht in einer Weise formelhaft sein, dass sie auf jeden Fall anwendbar wäre. Auch wenn in typischen Interessenlagen typisierende Argumentationsmuster verwendet werden können, muss die Begründung einzelfallbezogen sein. Eine Bezugnahme auf die Erwägungen für den Erlass des Verwaltungsakts ist zulässig, sofern nachvollziehbar dargelegt wird, dass hieraus auch das besondere Vollzugsinteresse folgt.

Ein die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigender Amphetaminkonsum setzt voraus, dass diese Droge willentlich eingenommen wird. Behauptet der Betroffene, ein im Blut festgestellter Amphetaminwert sei auf den Konsum einer als Potenzmittel bezeichneten Tablette zurückzuführen, ist die Fahrerlaubnisbehörde vor einer Entziehungsverfügung gehalten, die Relevanz des Vorbringens abzuklären, etwa durch Anordnung eines ärztlichen Gutachtens, und/oder durch Aufforderung, den Sachvortrag glaubhaft zu machen.


OVG Saarland, 29.06.2021 - Az: 1 B 135/21

ECLI:DE:OVGSL:2021:0629.1B135.21.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Meine Anfrage wurde schnell, verständlich und auf den Punkt genau beantwortet. Bei zukünftigen rechtlichen Problemen werde ich AnwaltOnline ...
Verifizierter Mandant
Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!
Dr. Peter Schaller, Dresden