Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 405.068 Anfragen

Verkehrsunfall: Wer zahlt den Privatsachverständigen?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Kosten für einen Privatsachverständigen, die der Geschädigte zur Schadensfeststellung aufwendet, sind grundsätzlich selbst dann zu erstatten, wenn sich das eingeholte Privatgutachten als (nachträglich) falsch erwiesen hat.

Die Notwendigkeit sachverständiger Schadensfeststellung hat der Schädiger verursacht, während es dem Geschädigten nach Sinn und Zweck des § 249 Satz 2 BGB nicht zuzumuten ist, sich auf eine Begutachtung allein durch jenen einzulassen. Eine Zurechnung von Fehlern des (Privat-)Sachverständigen zum Geschädigten nach § 278 BGB scheidet aus.

Anders liegt es allerdings, wenn der Geschädigte den Gutachter schuldhaft falsch ausgewählt oder ihm in zurechenbarer Weise unrichtige oder lückenhafte Informationen gegeben, etwa ihn nicht über Vorschäden unterrichtet hat. In einer solchen fehlenden Aufklärung kann eine Obliegenheitsverletzung liegen, die über § 254 Abs. 1, 2 Satz 1 BGB zur Aberkennung des geltend gemachten Anspruchs führt.


LG Wuppertal, 01.09.2021 - Az: 8 S 57/20

ECLI:DE:LGW:2021:0901.8S57.20.00

Hont Péter HetényiAlexandra KlimatosMartin Becker

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus FOCUS Magazin 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr geehrter Herr Voß, ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn
Sehr schnelle Antwort
Verifizierter Mandant