Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 405.158 Anfragen
Bußgeldbescheid und die Wirksamkeit eines per E-Mail übersandten Einspruchs
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein per E-Mail-Anhang übersandter Einspruch wird (erst) wirksam, wenn dieser von der Bußgeldbehörde ausgedruckt wird. Für die Rechtzeitigkeit des Einspruchs kommt es auf den Zeitpunkt des Ausdrucks und nicht auf den Zeitpunkt des Eingangs im E-Mail-Postfach an.
Insbesondere ist die Regelung des § 32a Abs. 5 StPO i.V.m. § 110c Abs. 1 OWiG, der auf letzteren Zeitpunkt abstellt, nicht anwendbar, da - wie gezeigt - die Vorgaben des § 32a StPO nicht eingehalten wurden. Eine analoge Anwendung scheitert zumindest an der planwidrigen Regelungslücke, da § 32a StPO bewusst nur für die dort genannten Übermittlungswege geschaffen wurde.
AG Stuttgart, 23.09.2021 - Az: 18 OWi 73 Js 75232/21
Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte
AnwaltOnline – bekannt aus Kabel1 - K1 Journal
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Danke für die schnelle und einfach Abwicklung bzw. eine kurze, aber detailierte Bewertung meiner Situations bzgl. der Verlängerung eines ...