Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.339 Anfragen

Bußgeldbescheid und die Wirksamkeit eines per E-Mail übersandten Einspruchs

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein per E-Mail-Anhang übersandter Einspruch wird (erst) wirksam, wenn dieser von der Bußgeldbehörde ausgedruckt wird. Für die Rechtzeitigkeit des Einspruchs kommt es auf den Zeitpunkt des Ausdrucks und nicht auf den Zeitpunkt des Eingangs im E-Mail-Postfach an.

Insbesondere ist die Regelung des § 32a Abs. 5 StPO i.V.m. § 110c Abs. 1 OWiG, der auf letzteren Zeitpunkt abstellt, nicht anwendbar, da - wie gezeigt - die Vorgaben des § 32a StPO nicht eingehalten wurden. Eine analoge Anwendung scheitert zumindest an der planwidrigen Regelungslücke, da § 32a StPO bewusst nur für die dort genannten Übermittlungswege geschaffen wurde.


AG Stuttgart, 23.09.2021 - Az: 18 OWi 73 Js 75232/21

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Tagesspiegel

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Sehr schnelle und Kopete Beratung zu einem fairen Preis. Auch die anwaltliche Unterstützung verlief SEHR kompetent und professionell. Alles ...
Verifizierter Mandant
Schnell, klar und auf jeden Fall wieder!
H.Bodenhöfer , Dillenburg