Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.329 Anfragen

Fahrzeugkollision beim Einparken

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der bloße Einparkvorgang als solcher ist nicht ausreichend, um von einem für die Annahme eines Anscheinsbeweises erforderlichen typischen Geschehensablauf im Sinne des Verstoßes des Einparkenden gegen § 9 V StVO (das Gebot, beim Rückwärtsfahren eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen) auszugehen.

Es liegt bereits im Ansatz kein einen Anscheinsbeweis begründender typischer Geschehensablauf vor, wenn nicht feststeht bzw. nachgewiesen ist, dass es sich überhaupt um einen Fall des Rückwärtsfahrens handelte.

Sind im Übrigen keine die jeweilige Betriebsgefahr erhöhende Gesichtspunkte ersichtlich, so ist eine hälftige Haftungsverteilung sachgerecht.


OLG München, 08.07.2016 - Az: 10 U 3554/15

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus NDR - N3 Aktuell

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Man wird sehr gut beraten. Und man bekommt schnell eine Antwort.Danke☺️
Verifizierter Mandant
Super Beratung und Hilfe, vielen Dank.
Verifizierter Mandant