Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.608 Anfragen

Fahrzeugkollision beim Einparken

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der bloße Einparkvorgang als solcher ist nicht ausreichend, um von einem für die Annahme eines Anscheinsbeweises erforderlichen typischen Geschehensablauf im Sinne des Verstoßes des Einparkenden gegen § 9 V StVO (das Gebot, beim Rückwärtsfahren eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen) auszugehen.

Es liegt bereits im Ansatz kein einen Anscheinsbeweis begründender typischer Geschehensablauf vor, wenn nicht feststeht bzw. nachgewiesen ist, dass es sich überhaupt um einen Fall des Rückwärtsfahrens handelte.

Sind im Übrigen keine die jeweilige Betriebsgefahr erhöhende Gesichtspunkte ersichtlich, so ist eine hälftige Haftungsverteilung sachgerecht.


OLG München, 08.07.2016 - Az: 10 U 3554/15


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus NDR - N3 Aktuell 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Sehr schnelle, kompetente und ausfühliche Hilfe! Sehr zu empfehlen!!
Verifizierter Mandant
Dr. Voß ist sehr ausführlich auf meine Fragestellung eingegangen und hat mein Problem durch entsprechende Hinweise perfekt gelöst. Sehr ...
Verifizierter Mandant