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Auffahrunfall mit wegrollendem Fahrzeug

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wenn das geparkte Fahrzeug eines Halters oder Fahrers eigenständig wegrollt und dadurch ein anderes Fahrzeug beschädigt, begründet dies eine Haftung gemäß § 7 I StVG. Dies gilt auch dann, wenn das Fahrzeug nur vorübergehend geparkt war und keine Zeugen oder direkte Beweise den Vorgang bestätigen. Maßgeblich ist allein, dass sich die Betriebsgefahr des Fahrzeuges verwirklicht hat.

Ein Ausschluss der Haftung nach § 7 II StVG wegen höherer Gewalt kommt nur in Betracht, wenn der Schaden durch außergewöhnliche, betriebsfremde Ereignisse verursacht wurde. Eine solche Konstellation liegt jedoch nicht vor, wenn der Unfall durch das unbeabsichtigte Lösen der Handbremse während der Abwesenheit des Fahrers verursacht wurde.


LG Lübeck, 02.11.2023 - Az: 14 S 113/22

ECLI:DE:LGLUEBE:2023:1102.14S113.22.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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