Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.363 Anfragen

Baustellensicherung: Darlegungs- und Beweislast des Geschädigten für Verkehrssicherungspflichtverletzung

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Das von einer Gemeinde beauftragte Straßenbauunternehmen kann die ihm obliegenden Verkehrssicherungspflichten auf einen Dritten übertragen. In diesem Fall muss der Geschädigte Tatsachen vortragen, die entweder eine Pflichtverletzung des Dritten als Erfüllungsgehilfen oder eine Verletzung von gesteigerten Organisations-, Anweisungs- und Überwachungspflichten des Straßenbauunternehmers gegenüber dem Dritten erkennen lassen.

Trotz Übertragung von Verkehrssicherungspflichten auf ein beauftragtes Straßenbauunternehmen, bleibt die Gemeinde als Bauherrin weiterhin in eingeschränktem Maße sicherungspflichtig. Die Heranziehung von Hilfspersonen modifiziert insofern lediglich die Verkehrssicherungspflichten der Gemeinde zu Organisations-, Anweisungs- und Überwachungspflichten.

Der Geschädigte (hier: ein im Bereich einer Straßenbaustelle verunfallter Motorradfahrer) muss hinreichend substantiiert darlegen, dass die Gemeinde ihre gesteigerte Organisations-, Anweisungs- und Überwachungspflichten nicht erfüllt hat.


AG Frankenthal, 08.07.2016 - Az: 3a C 53/15

ECLI:DE:AGFRAPF:2016:0708.3AC53.15.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Stiftung Warentest

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Sehr schnelle,detailierte Lösungsansätze für Fragen bei Erbsachen. Ich bedanke mich ganz herzlich .
Verifizierter Mandant
Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent Hussain
Verifizierter Mandant