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Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren wegen Rotlichtverstoß: Verurteilung aufgrund lückenhafter Zeugenbekundung?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Betroffener kann auch dann aufgrund einer Zeugenbekundung verurteilt werden (hier: wegen eines Rotlichtverstoßes), wenn sich der Zeuge an den konkreten Vorfall nicht erinnern kann. Voraussetzung hierfür ist, dass seine früheren Angaben - etwa durch Vorhalt - in die Hauptverhandlung eingeführt werden und der Zeuge bestätigt, sie in den niedergelegten Form getätigt oder überprüft zu haben.

Dies ist insbesondere dann möglich, wenn die Beweisperson - wie hier - kein Zufallszeuge ist, sondern sich im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit regelmäßig mit der Beobachtung gleichförmiger Vorgänge befasst.


KG, 11.04.2016 - Az: 3 Ws (B) 130/16 - 162 Ss 16/16

ECLI:DE:KG:2016:0411.3WS.B130.16.0A

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