Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren wegen Rotlichtverstoß: Verurteilung aufgrund lückenhafter Zeugenbekundung?
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein Betroffener kann auch dann aufgrund einer Zeugenbekundung verurteilt werden (hier: wegen eines Rotlichtverstoßes), wenn sich der Zeuge an den konkreten Vorfall nicht erinnern kann. Voraussetzung hierfür ist, dass seine früheren Angaben - etwa durch Vorhalt - in die Hauptverhandlung eingeführt werden und der Zeuge bestätigt, sie in den niedergelegten Form getätigt oder überprüft zu haben.
Dies ist insbesondere dann möglich, wenn die Beweisperson - wie hier - kein Zufallszeuge ist, sondern sich im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit regelmäßig mit der Beobachtung gleichförmiger Vorgänge befasst.