Rechtsfrage? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 403.249 Anfragen

Wildschaden und der Vorschaden

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Versicherungsfall kann, auch wenn die Schäden nur auf einem Verkehrsunfall beruhen können, ausnahmsweise dann verneint werden, wenn der Versicherungsnehmer einen Sachverhalt vorträgt, wonach sich der Unfall nicht in der behaupteten Weise ereignet haben kann.

Zum objektiven Tatbestand der Aufklärungsobliegenheit gehört auch die Kenntnis des Versicherungsnehmers von der aufklärungsbedürftigen Tatsache. Diese Kenntnis ist vom Versicherer zu beweisen.

Berichtigt der Versicherungsnehmer aus eigenem Antrieb vollständig und unmissverständlich unzutreffende Angaben ohne etwas zurückzuhalten, entfällt die Obliegenheitsverletzung.


OLG Köln, 28.06.2016 - Az: I-9 U 4/16

ECLI:DE:OLGK:2016:0628.9U4.16.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Frankfurter Rundschau

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Danke
Verifizierter Mandant
Hatte Fragen bezüglich Kindesunterhalt eines volljährigen und in Ausbildung stehen Kindes! Diese Frage wurde vorbildlich und schnell ...
Marc Stimpfl, Boppard