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Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

War es dem Geschädigten aufgrund seiner finanziellen Verhältnisse zunächst nicht möglich, ein Ersatzfahrzeug zu finanzieren und hat er nach der Bewilligung eines Kredits zügig ein Fahrzeug gekauft, hat er auch bei langer Dauer des Nutzungsausfalls nicht gegen seine Schadensminderungspflicht verstoßen, wenn er den beklagten Haftpflichtversicherer darauf hingewiesen hatte, dass seine finanziellen Verhältnisse eine Vorfinanzierung nicht zulassen. Dem Geschädigten steht daher bei bestehendem Nutzungswillen und hypothetischer Nutzungsmöglichkeit eine Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit vom Unfall bis zur Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs zu.

Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung ist durch den Wert des beschädigten Fahrzeugs nicht begrenzt.


OLG Koblenz, 27.06.2016 - Az: 12 U 1090/15

ECLI:DE:OLGKOBL:2016:0627.12U1090.15.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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