Ist die Sicht auf die Fahrbahn wegen eines an erster Stelle am Taxiwarteplatz stehenden Taxis versperrt bzw. erschwert, muss sich ein Radfahrer zumindest vorsichtig vortasten (BGH, 15.05.2018 - Az:
VI ZR 231/17). Dies bedeutet nicht, dass Zentimeter für Zentimeter vorzurollen wäre, sondern dass eine kurze Strecke vorgerollt und anschließend ein angemessener Zeitraum abgewartet wird, bevor erneut etwas vorgerollt wird. Dies wird man je nach den Umständen etwa drei- bis viermal wiederholen müssen. Erst wenn dann der Punkt erreicht ist, von dem aus die zuvor versperrte Einsicht möglich ist, darf nach Prüfung gefahren werden.