Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 412.637 Anfragen

Differenzschadensersatz für vom Dieselskandal betroffenes Fahrzeug (hier: VW Tiguan Sport & Style 2.0 TDI BMT)

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Eine Fahrkurvenerkennung, die im Prüfbetrieb die Abgasrückführungsrate auch nach Erreichen der Betriebstemperatur des SCR-Katalysators hochhält (NOx-Low-Betriebsart), im Realbetrieb demgegenüber zurückfährt, stellt eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinn der Art. 3 Nr. 10, Art. 5 Abs. 2 S. 1 VO (EG) 715/2007 dar.

Ein Fahrzeughersteller, der sich unter Berufung auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum entlasten will, muss sowohl den Verbotsirrtum als solchen als auch die Unvermeidbarkeit des Verbotsirrtums konkret darlegen und beweisen, was zunächst die Darlegung und erforderlichenfalls den Nachweis eines Rechtsirrtums seitens des Fahrzeugherstellers voraussetzt.

Der Differenzschaden kann gemäß § 287 Abs. 1 ZPO nach Abwägung aller Umstände des Einzelfalls auf 5 % des gezahlten Bruttoeinkaufspreises geschätzt werden, wenn die im Fahrzeug verwendete Fahrkurvenerkennung zwar eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt, aber keine Grenzwertkausalität besteht, das Fahrzeug ein Alter von 9 Jahren aufweist und der Fahrzeughersteller zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (lediglich) fahrlässig handelte.


OLG München, 10.10.2024 - Az: 24 U 1730/24 e


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.267 Bewertungen)

Ich hätte nicht gedacht, das mein Problem so schnell und so faktenbasiert, bearbeitet und beantwortet werden würde! Ich bin mehr als beeindruckt und ...
Verifizierter Mandant
Dr. Voß ist sehr ausführlich auf meine Fragestellung eingegangen und hat mein Problem durch entsprechende Hinweise perfekt gelöst. Sehr ...
Verifizierter Mandant