Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.309 Anfragen

Sind Verbringungskosten und UPE-Zuschläge bei fiktiver Abrechnung ersatzfähig?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Verbringungskosten und UPE-Zuschläge sind auch bei fiktiver Abrechnung ersatzfähig, wenn sie nach den örtlichen Gegebenheiten in einer markengebundenen Fachwerkstatt angefallen wären.

Der Anspruch auf einen Nutzungsausfallschaden kann auch im Rahmen einer fiktiven Abrechnung bestehen, er setzt aber einen „fühlbaren“ Nachteil voraus. Dieser muss tatsächlich vermögensrechtlich eingetreten sein und darf nicht fiktiv bleiben.

Die Kosten des Berufungsverfahrens können der obsiegenden Partei auferlegt werden, wenn diese Kosten bei einer gewissenhaften Prozessführung nicht angefallen wären.

Hierzu führte das Gericht aus:

Gem. § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB hat das Gericht für die vom Kläger geltend gemachten Schadenspositionen die Erforderlichkeit und Angemessenheit festzustellen. Diese Feststellungen können mit der Hilfe eines gerichtlichen Sachverständigen erfolgen, der im Rahmen einer eigenen Kalkulation eine Prognoseentscheidung darüber abgibt, welche Kosten bei einer Reparatur in einer Fachwerkstatt voraussichtlich anfallen. Diese Prognoseentscheidung betrifft aber nicht nur die in der Rechtsprechung streitigen Positionen der Verbringungskosten und der UPE-Aufschläge, sondern alle Positionen. Denn eine konkret reparierende Werkstatt kann andere als vom Gutachter veranschlagten Preise wählen oder einen anderen Reparaturweg einschlagen. Die fiktive Schadensabrechnung knüpft mithin schon begrifflich nicht an eine tatsächlich durchgeführte, sondern an eine fiktive Reparatur an.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus nordbayern.de 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Schnelle unkomplizierte Information für ein Testament.
Verifizierter Mandant
Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent Hussain
Verifizierter Mandant