Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.453 Anfragen

Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf bei abweichender Anzahl der Vorbesitzer?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Rücktritt aufgrund einer abweichenden Vorbesitzer Anzahl (hier: drei statt zwei) ist bei einem PKW, der knapp elf Jahre alt ist und eine Laufleistung von 78.000 km aufweist, ausgeschlossen.

In diesem Fall ist die Differenz zwischen zwei oder drei Vorbesitzern zu vernachlässigen. Es handelt sich insoweit - wenn überhaupt - lediglich ein unwesentlicher Mangel auf den ein Rücktritt gemäß § 323 Abs. 5 S. 2 BGB nicht gestützt werden kann.

Der Frage, ob das Fahrzeug zwei oder drei Vorbesitzer gehabt hatte, kommt insoweit keine wertbildende Funktion zu.

Bei dem Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen kann sich mitunter erheblich preisentscheidend auswirken, dass ein Wagen aus erster Hand kommt, also lediglich einen Vorbesitzer hatte. Derartiges kann jedoch bei dem Unterschied ob ein Wagen aus zweiter, dritter oder vierter Hand kommt nicht mehr ohne weiteres angenommen werden.

Anderes kann lediglich dann gelten, wenn (entgegen der vertraglichen Absprache) eine ungewöhnlich hohe Anzahl an Vorbesitzern existiert. Dies ist jedoch bei einem elf Jahre alten Pkw mit einer Laufleistung von knapp 80.000 km und drei Vorbesitzern nicht anzunehmen.


AG Bergisch Gladbach, 02.11.2017 - Az: 62 C 42/17

ECLI:DE:AGGL1:2017:1102.62C42.17.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Anwalt - Das Magazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...
Simon, Mecklenburg Vorpommern
Bei einer Bewertungsscala 1 bis 10 wurde ich die Zehn vergeben. Vielen Dank
Verifizierter Mandant