Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 406.016 Anfragen

Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar bei einer Fahrschule

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Bewertung, ob eine Zuwiderhandlung iRd § 2a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 StVG als „schwerwiegend“ oder „weniger schwerwiegend“ einzustufen ist, hat der Verordnungsgeber gem. § 34 Abs. 1 FeV in der Anlage 12 FeV selbst vorgenommen. Die dort normativ vorgenommene Einstufung ist, wie ein Vergleich mit der Regelungstechnik der Anlage 4 FeV zeigt, abschließend.

Die Fahrerlaubnisbehörden sind bei Erlass einer Maßnahme nach § 2a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 StVG an die rechtskräftige Entscheidung über die Ordnungswidrigkeit gem. § 2a Abs. 2 S. 2 StVG gebunden. Dies bedeutet, dass die Fahrerlaubnisbehörde in aller Regel nicht berechtigt, aber auch nicht verpflichtet ist zu ermitteln, ob die Zuwiderhandlung tatsächlich begangen worden ist.


VG Bayreuth, 31.03.2020 - Az: B 1 K 19.712

Hont Péter HetényiAlexandra KlimatosDr. Jens-Peter Voß

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Die Welt online 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr schnelle und kompetente Beantwortung meiner Fragen. Vielen Dank
Verifizierter Mandant
Mein Anliegen wurde kompetent und schnell bearbeitet. Ganz klare Weiterempfehlung meinerseits.
Verifizierter Mandant