Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 392.715 Anfragen

Reparaturkosten in dreifacher Höhe des Wiederbeschaffungsaufwands muss der Unfallverursacher nicht zahlen!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Verkehrsunfall? Mit einer ➠ Unfallregulierung Ansprüche unkompliziert geltend machen!
Reparaturkosten in mehr als dreifacher Höhe des festgestellten Wiederbeschaffungsaufwands sind auch dann unverhältnismäßig und somit gemäß § 251 Abs. 2 S. 1 BGB nicht zu ersetzen, wenn der Geschädigte das verunfallte Fahrzeug vor 28 Jahren neu gekauft hat, es regelmäßig und ununterbrochen in einer Vertragswerkstätte hat warten lassen und er nicht vorhat, ein weiteres Fahrzeug zu erwerben.


LG München I, 25.09.2018 - Az: 20 O 15681/16

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von 3Sat

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.715 Beratungsanfragen

Sehr gute Anwälte!!! Eine schnelle problemlose und ausführlich präzise Beratung.
Kann ich nur weiterempfehlen! MfG

RJanson, Rodenbach

RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das ...

Verifizierter Mandant