Diesel-Fahrzeug? Möglicherweise können Sie ➠ Schadensersatzansprüche geltend machen!Das Kriterium der Prüfstandsbezogenheit ist grundsätzlich geeignet, um zwischen nur unzulässigen Abschalteinrichtungen und solchen, deren Implementierung die Kriterien einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung erfüllen können, zu unterscheiden. Das sog. geregelte Kühlmittelthermostat ist jedoch nicht prüfstandsbezogen, da es im Prüfstand wie im Realbetrieb gleichermaßen funktioniert.
Wurde das vom KBA als unzulässige Abschalteinrichtung beanstandete geregelte Kühlmittelthermostat beim streitgegenständlichen Fahrzeug durch Aufspielen eines hierfür von der Fahrzeugherstellerin entwickelten Software-Updates entfernt, und wurde dieses Software-Update vom KBA zuvor geprüft und im Jahr 2020 freigegeben, drohen dem streitgegenständlichen Fahrzeug keinerlei Betriebsbeschränkungen mehr. Die Vorteilausgleichung kann der Gewährung auch eines Schadensersatzes aus § 823 Abs. 2 BGB entgegenstehen, wenn der Differenzschaden vollständig ausgeglichen ist.