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Ahndung einer Drogenfahrt bei Nichterreichen des Nachweisgrenzwertes?
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Auch bei Nichterreichen des sog. Nachweisgrenzwertes bleibt eine Ahndung wegen einer tatbestandsmäßigen
Drogenfahrt nach
§ 24a II StVG möglich, sofern neben der den analytischen Nachweisgrenzwert nicht erreichenden konkreten Konzentration des berauschenden Mittels im Blut des Betroffenen weitere Umstände, insbesondere drogenbedingte Verhaltensauffälligkeiten oder rauschmitteltypische Ausfallerscheinungen festgestellt werden, die es als möglich erscheinen lassen, dass der Betroffene am Straßenverkehr teilgenommen hat, obwohl seine
Fahrtüchtigkeit durch die Wirkung des berauschenden Mittels eingeschränkt war.
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